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FAQ - Allgemeine Fragen zu Grund- und Fachpraktikum

Gegenzeichnen des Praktikumsberichts/Firmenstempel

  • Muss der Praktikumsbericht einen Firmenstempel enthalten?
    Ja.

  • Auf dem Praktikumszeugnis steht "Der Bericht wurde geprüft und gegengezeichnet" - Muss dann der Praktikumsbericht ebenfalls von der Firma gestempelt und unterschrieben werden?
    Ja.

  • Wenn das Zeugnis einen Firmenstempel enthält - reicht es dann nicht aus, wenn der Praktikumsbericht lediglich eine Unterschrift, aber keinen Firmenstempel enthält?
    Nein.

  • Reichen eine eingescannte Unterschrift oder ein eingescannter Stempel für ein gültiges Dokument?
    Nein. Ein Dokument erfordert eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizierte_elektronische_Signatur

  • Gibt es Ausnahmen, wann kein Firmenstempel erforderlich ist?
    Wenn der Bericht vom Praktikumsbetrieb elektronisch signiert wurde ("Qualifizierte Elektronische Signatur"), ist kein Firmenstempel erforderlich. Diese Berichte können elektronisch eingereicht werden.

  • Wann wird ein Firmenstempel als ungültig abgelehnt?
    Mit Firmenstempel+Unterschrift gibt der Praktikumsbetrieb den Bericht für die Prüfung an der Universität frei. Es handelt sich hierbei um eine Erklärung, dass ein Bevollmächtigter des Betriebs den Bericht gelesen hat und mit dem Inhalt einverstanden ist. Abgelehnt wird deshalb jede Form, bei der die Identität des Ausstellenden unklar ist oder wenn es unplausibel ist, dass der dem Praktikantenamt vorliegende mit dem dem Ausstellenden vorgelegten Bericht identisch ist. Dies ist der Fall, wenn:

    • Der Firmenstempel oder die Unterschrift offensichtlich gedruckt oder kopiert sind, und/oder
    • Die gegengezeichnete Seite mit dem Firmenstempel und der Rest des Berichts offensichtlich nicht gemeinsam ausgedruckt wurden.
  • Wann wird eine elektronische Signatur als ungültig abgelehnt?
    Mit der elektronischen Signatur gibt der Praktikumsbetrieb den Bericht für die Prüfung an der Universität frei. Es handelt sich hierbei um eine Erklärung, dass ein Bevollmächtigter des Betriebs den Bericht gelesen hat und mit dem Inhalt einverstanden ist. Abgelehnt wird deshalb jede Form, bei der die Identität des Ausstellenden unklar ist oder wenn es unplausibel ist, dass der dem Praktikantenamt vorliegende mit dem dem Ausstellenden vorgelegten Bericht identisch ist. Dies ist der Fall, wenn:

    • Das Dokument nach der Signatur geändert wurde.
    • Wenn der Aussteller der Signatur nicht durch eine gültige Zertifikatkette nachgewiesen ist.

Grundpraktikum/Vorpraktikum

  • Muss ich das Grundpraktikum/Vorpraktikum schon beim Einschreiben nachweisen (1)?
    In den Studiengängen Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen oder Fahrzeugbau muss das Vorpraktikum bei der Einschreibung nicht nachgewiesen werden. Da im Studienverlauf jedoch keine Zeiten für ein Vor-/Grundpraktikum vorgesehen sind, sollte das Vorpraktikum vor dem Einschreiben absolviert sein.

  • Muss ich das Grundpraktikum/Vorpraktikum schon beim Einschreiben nachweisen (2)?
    Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch die Anerkennung im Praktikantenamt. Diese Anerkennung muss bis zum Ende des dritten Fachsemesters erfolgt sein, sonst dürfen Sie keine Prüfungsleistungen mehr erbringen, bis das Grundpraktikum anerkannt wurde. Maßgeblich ist nicht, daß Sie den Bericht bis zum Ende des dritten Semesters abgegeben haben, sondern daß zu diesem Zeitpunkt auch die Anerkennung durch das Praktikantenamt erfolgt ist. Bitte beachten Sie, daß die Anerkennung mehrere Wochen (oder insbesondere bei unzureichendem Praktikumsnachweis auch länger) dauern kann.

  • Muss ich das Grundpraktikum/Vorpraktikum im vierten Semester einreichen?
    Die Anerkennung des Grundpraktikums/Vorpraktikums muss bis zum Ende des dritten Fachsemesters erfolgt sein, sonst dürfen Sie keine Prüfungsleistungen mehr erbringen.
    Beim vierten Semester handelt es sich um eine weit verbreitete Fehlinformation unbekannter Herkunft.

  • Wo steht das in der Prüfungsordnung, daß ich nach dem dritten Semester keine Prüfungen mehr anmelden kann, wenn das Grundpraktikum nicht anerkannt ist?
    Teil der Prüfungsordnung (PO2010) ist die zugehörige Ergänzung zur Praktikantenordnung. Dort heißt es in Artikel III, §2:

    "Der Nachweis des vom Praktikantenamt anerkannten, vollständigen Grundpraktikums muss dem Prüfungsamt spätestens nach dem dritten Fachsemester vorliegen. Er ist Zulassungsvoraussetzung für alle ab dem 4. Fachsemester angemeldeten schriftlichen und mündlichen Prüfungen."

    Kurz: Studierende, für die die PO ab 2010 gilt, dürfen ab dem vierten Semester keine Prüfungen mehr anmelden. (D.h. sie dürfen keine Prüfungen mehr ablegen, die sie anmelden müssen. An Prüfungen, zu denen sie automatisch angemeldet werden, wie z.B. an Zweitversuchen nach nichtbestandenem Erstversuch müssen sie teilnehmen.) Prüfungen können erst wieder angemeldet werden, wenn das Grundpraktikum vollständig abgeleistet und anerkannt ist.

Unterlagen zur Anerkennung der Praktika als Pflichtpraktikum

  • Wann sollten die Praktikumsberichte eingereicht werden?
    Die Unterlagen zum Praktikum müssen spätestens sechs Monate nach dem Ende des Praktikums eingereicht worden sein. Unterlagen zu Praktika oder Ausbildungen, die vor dem Beginn des Studiums absolviert wurden, müssen spätestens sechs Monate nach dem Beginn des Studiums eingereicht worden sein.

  • Wo sollen die Praktikumsberichte eingereicht werden?
    Die Praktikantenberichte werden in der Sprechstunde im Praktikantenamt persönlich eingereicht. Dabei sind die folgenden Unterlagen mitzubringen:

    • Praktikumsbericht
    • Original-Praktikumszeugnis
    • Eine Zeugniskopie

    Notfalls können Berichte auch per Post eingereicht werden. Hierbei ist allerdings eine verlängerte Bearbeitungsdauer (4 bis 5 Wochen) einzuplanen. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn Fristen einzuhalten sind.

     Schraubendreher

  • Können Sie meine Vorabversion des Praktikumsberichts prüfen?
    Das Praktikantenamt prüft grundsätzlich keine unfertigen Praktikumsberichte. Gerne bieten wir Ihnen allerdings eine unverbindliche Beratung mit Vorab-Sichtung Ihrer Unterlagen im Rahmen der Sprechstunde.

    Der Unterschied zwischen Prüfung und der unverbindlichen Beratung besteht in den folgenden Punkten:

    Eingereicht zur Prüfung Vorgelegt zur Beratung
    Bericht ist:
    • fertig,
    • ausgedruckt,
    • geheftet,
    • von der Firma gestempelt
    Keine Anforderung an die Form
    Wird bei Abgabefrist berücksichtigt Wird bei Abgabefrist nicht berücksichtigt
    Nach erfolgreicher Prüfung wird das Praktikum anerkannt. Nach der Beratung sollten die vollständigen Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden.

     

  • Ich habe eine Ausbildung als [...], die als Praktikum anerkannt wird. Muss ich einen Praktikumsbericht abgeben?
    Für die Anerkennung Ihres Praktikums müssen Sie einen Bericht abgeben. Umfang und Inhalt sollten Sie in der Sprechstunde des Praktikantenamtes besprechen.

  • Welche Formalien muss der Praktikumsbericht einhalten?

    • Auf dem Deckblatt sind Name, Matrikelnummer, Studiengang, Firmenanschrift und der Praktikumszeitraum erforderlich
    • Eigenständigkeitserklärung mit Unterschrift
    • Firmenstempel und ggf. Sperrvermerk
  • Was zeichnet einen „Ingenieurbericht“ aus?
    Ein Fachbericht ist ein Bericht für einen fachkundigen Leser — im Fall des Ingenieurberichts ein Ingenieur oder Meister. Das Vorwissen eines Durchschnittsfachmanns (englisch: Person having ordinary skill in the art) kann als bekannt vorausgesetzt werden. (Vgl.

     

Praktikumsinhalte

  • Ist Home Office zulässig?
    Nein.

  • Ist Teilzeit zulässig?
    Nein. Praktika sind in Vollzeit zu absolvieren.

  • Darf das Industriepraktikum in einem Handelsunternehmen absolviert werden?
    Nein. Das Industriepraktikum muss in einem Industriebetrieb absolviert werden und dient als erste Einarbeitung in die Ingenieurpraxis.

  • Darf das Industriepraktikum in einer KFZ-Werkstatt absolviert werden?
    Nein. Das Industriepraktikum muss in einem Industriebetrieb absolviert werden und dient als erste Einarbeitung in die Ingenieurpraxis. Für die Studiengänge Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen ist eine KFZ-Werkstatt kein geeigneter Praktikumsbetrieb, da Betriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors nicht zugelassen sind.

  • Wann gilt "schleifen" als "Arbeiten an Formgebungsmaschinen"?
    Daumenregel: Wenn die Schleifmaschine mehr als 500 kg wiegt, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Formgebungsmaschine.

Andere Themen

  • Ich habe mein Praktikum in zwei verschiedenen Firmen gemacht. Sortiere ich meinen Bericht dann besser nach Themen oder nach Firmen?
    Es wird nicht empfohlen, Praktika bei unterschiedlichen Betrieben in einem Bericht zusammenzufassen. Es handelt sich um einzelne Praktika - also ist es sinnvoll, einzelne Berichte zu verfassen.

  • Ist es möglich, das Fachpraktikum für den Bachelor-Studiengang und den späteren Master-Studiengang unmittelbar hintereinander in derselben Firma zu absolvieren? Worauf muss ich achten, damit beide Praktika anerkannt werden?
    In der Regel ist dies problemlos möglich.
    • Folgende Spielregel muss beachtet werden: Während des Praktikums müssen unterschiedliche Themengebiete/Aufgaben bearbeitet werden. Nur dann ist die Anerkennung möglich. Beispiel: Mindestens 7 Wochen in der Konstruktion und anschließend mindestens 6 Wochen in der Qualitätssicherung. Auch jede andere Kombination der in der Praktikantenordnung genannten Themengebiete für das Fachpraktikum ist möglich.
    • Sie müssen zwei getrennte Berichte schreiben. Einen Bericht zweimal einreichen geht nicht. Beide Berichte müssen vom Unternehmen unterzeichnet/gestempelt sein. Das Zeugnis darf über den Gesamtzeitraum gehen. Sie brauchen somit nur ein Zeugnis.
  • Muss das Praktikum im UNISONO angemeldet werden?
    Das Praktikum braucht nicht im UNISONO angemeldet zu werden.

Zeugnisse/Geheimhaltungserklärungen/Pflichtpraktikumsbescheinigungen

  • Müssen für das Praktikumszeugnis die Zeugnisvorlagen des Praktikantenamtes verwendet werden?
    Die Zeugnisvordrucke stellen lediglich sicher, dass auf dem Praktikantenzeugnis keine wichtigen Angaben fehlen. Hierzu gehören:

    • Vollständiger Name (inkl. Geburtsort) des Praktikanten
    • Vollständige Anschrift des Betriebs
    • Praktikumszeitraum
    • Ausweisung der Fehltage
    • Tätigkeitsbeschreibung
    • Bewertung
    • Firmenstempel und Unterschrift
    Jede andere Zeugnisvorlage, die die entsprechenden Angaben enthält, kann verwendet werden.

     

  • Der Praktikumsbetrieb fordert eine Unterschrift eines Mitarbeiters der Universität auf einer Geheimhaltungserklärung. Wer kann diese Unterschrift leisten?
    Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist an der Universität Siegen so überflüssig wie an allen anderen Hochschulen und Universitäten auch. Alle Mitarbeiter sind vereidigt, das schließt die Geheimhaltung mit ein. Zudem muss der Praktikumsbericht geprüft werden, in strittigen Fällen auch durch den Prüfungsausschuss, was eine Unterschrift eines einzelnen Mitarbeiters dann endgültig ad absurdum führte. Sollte der Praktikumsbetrieb also Probleme mit den Inhalten des Berichtes haben, so sind diese Inhalte so anzupassen oder zu verfremden, dass der Praktikant diesen Bericht verwenden darf.

  • Meine Firma benötigt eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Woher bekomme ich sie?
    Schreiben Sie eine Anfrage per Email an das Praktikantenamt. Bitte fügen Sie folgende Informationen bei:

    • Name
    • Matrikelnummer
    • Geburtsdatum und -Ort
    • Studiengang (z.B. "BSc/MSc Wirtschaftsingenieurwesen")
    • Vollständige Firmenanschrift
    • Praktikumsbeginn und -Ende (Datum)

     

  • EOF

 

 

 

 

 
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