Für die Online Anmeldung sind keine Formulare notwendig.
Zum Zeitpunkt der Prüfung muss eine Einschreibung vorliegen (d.h. Ersteinschreibung oder Rückmeldung, keine Beurlaubung). Anmerkung: das Sommersemester beginnt zum 1.4., das Wintersemester zum 1.10. des jeweiligen Jahres; somit zählen beispielsweise Prüfungen im Oktober zum Wintersemester, auch wenn die dazugehörige Vorlesung im Sommersemester gehört wurde. (Ausnahmen sind die Prüfungen am 10. Prüfungstag, die am 1.4. oder am 2.4. stattfinden. Diese Prüfungen sind dem Wintersemester zugeordnet.)
Anmeldungen bzw. Abmeldungen werden im Prüfungsamt nur noch bei begründeten Ausnahmefällen angenommen.
Anmeldungen zu Prüfungen zur Notenverbesserung (ausschließlich für PO 2011/2013 möglich) erfolgen nur schriftlich im Prüfungsamt.
Für die Prüfungsordnungen 2002 - 2008 gilt die erste nichtbestandene reguläre Prüfung in der Regelstudienzeit als Freiversuch. Weitere Prüfungsversuche müssen online angemeldet werden.
Die Online-Anmeldung für mündliche Prüfungen ist nur zum ersten Termin möglich, Anmeldungen zum zweiten Termin sind nur für Wiederholungsprüfungen vorgesehen. Die Anmeldung muss schriftlich im Prüfungsamt erfolgen. Die Online-Anmeldung bzw. -Abmeldung muss termingerecht (d.h. im Semester der Prüfung) erfolgen. Nach der Anmeldung ist eine verbindliche Terminabsprache mit dem Prüfer unumgänglich.
Für schriftliche Prüfungen muss die Anmeldung bis 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (s. Termine) erfolgen.
Für schriftliche Prüfungen muss die Abmeldung bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen.
Problembehandlung
Die Anmeldung zu Pflichtprüfungen kann erst nach Abgabe des Personalbogens im Prüfungsamt erfolgen.
Die Anmeldung zu Wahlfächern kann erst nach Abgabe des Studienplans im Prüfungsamt erfolgen.
Zwischen Abgabe des Personalbogens bzw. des Studienplans und der Eingabe in das Unisono System können bis zu 2 Werktage vergehen.
Die Prüfungsanmeldung kann nur für die eingeschriebene Studiengangwahl vorgenommen werden; ein Wechsel zwischen verschiedenen Einschreibungen ist nicht zulässig.
Prüfungen, die in anderen Studiengängen bzw. Prüfungsordnungsversionen angeboten werden sind lediglich als Zusatzprüfungen auswählbar.
Die Prüfungslisten wurden nach dem Kenntnisstand des Prüfungsamtes erstellt. Bei der Menge der angebotenen Prüfungen ist es aber möglich, dass vereinzelt Prüfungen zwar aufgelistet sind, aber nicht abgehalten werden. Ebenso ist es möglich, dass noch weitere Prüfungen angeboten werden. Falls derartige Unstimmigkeiten auftreten sollten, so müssen diese dem Prüfungsamt bekanntgegeben werden.
Falls aus technischen Gründen (z.B. Serverstörung) eine Anmeldung oder Abmeldung nicht realisiert werden kann, so ist spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten An- bzw. Abmeldetermin ein begründeter Antrag im Prüfungsamt über die nachträgliche Anerkennung der An-/Abmeldung zu stellen.
Störungen im eigenen Rechner, Passwort vergessen usw. können nicht als Hinderungsgrund akzeptiert werden. (Die Verfügbarkeit des Serversystems ist bekannt, versuchte Anmeldungen im System werden protokolliert und können auch überprüft werden.)
Es werden keine Anmeldungen/Abmeldungen via E-Mail akzeptiert. In Notfällen - zur Termineinhaltung - werden noch Anmeldungen/Abmeldungen über FAX (mit Unterschrift) bis 12.00 Uhr des Tages nach Meldeschluss akzeptiert.
Prüfungen zur Notenverbesserung (ausschließlich für PO 2011/2013 möglich)
Ein Prüfungsversuch zur Notenverbesserung kann nur zu dem nächstmöglichen Wiederholungstermin genutzt werden:
Bei mündlichen Prüfungen muss die Prüfung spätestens im nächsten Semester abgelegt werden.
Bei Versäumnis (Nichterscheinen), Täuschung oder Ordnungsverstoß entfällt der Prüfungsanspruch!
Zusatzprüfungen/Sonderprüfungen
Prüfungen, die nicht im Fächerkatalog für den jeweiligen Studiengang stehen sind Zusatzprüfungen. Zusatzprüfungen werden auf dem Zeugnis bescheinigt.
Ein Student in einem BSc.-Studiengang kann zu vorgezogenen Prüfungen des MSc.-Studiums zugelassen werden. Eine Anrechnung dieser Prüfungsleistungen wird erst im nachfolgenden MSc.-Studium an der Universität Siegen erfolgen. Diese Prüfungen werden nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen.
Die Anmeldung via Unisono ist nicht für alle Prüfungen vorbereitet
Nicht im Unisono anmeldbare Prüfungen müssen schriftlich im Prüfungsamt angemeldet werden. Für die Anmeldung zu diesen Prüfungen gelten besondere Fristen:
für mündliche Prüfungen: 14 Tage vor der Durchführung der Prüfung.
für schriftliche Prüfungen 21 Tage vor der Durchführung der Prüfung.