D 100h Arbeitsgestaltung im Systemkreis "Mensch-Technik-Organisation"
Vertrautheit mit Konzepten und Modellen des Menschen als Systemkomponente und Fähigkeit, für Kompatibilität in Mensch-Maschine-Systemen bzw. im Systemkreis “Mensch-Technik-Organisation” zu sorgen, durch Anpassung der gestaltbaren technischen Komponenten und der passenden Organisation an die Eigengesetzlichkeiten (Fähigkeiten und Grenzen) sowie Bedürfnisse des Menschen.
Kenntnisse aus den Bereichen
- Systemtheorie.
 - Technologie (mit zumindest 1 Schwerpunkt aus z.B.) 
- dem Büro- und Verwaltungsbereich,
 - der Produktion,
 - der Prozessindustrie,
 - dem Transportwesen,
 - der Architektur,
 - dem Dienstleistungsbereich,
 - dem Verbrauchsgütersektor und
 - der Gesundheitsvorsorge
 
 - Menschliche Zuverlässigkeit (z.B. Vigilanz- und Unfallanalytik, Fehlertaxonomie).
 - Arbeits- und Gesundheitsschutz.
 - Training und Unterweisung (Arbeitspädagogik und Abstimmung von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen).
 - Arbeitshygiene (Messen, Bewerten und Beurteilen sowie Ergreifen von Schutzmaßnahmen gegen unzuträgliche physikalische und chemische Arbeitsumgebungsbedingungen).
 - Arbeitsplatz- und Arbeitsmittelgestaltung nach den Maßgaben der (Reaktions-Reaktions-) Kompatibilität zwischen technisch gebotenen räumlichen und kräftemäßigen Arbeitserfordernissen sowie den manuell zu betätigenden Arbeitsmitteln einerseits und den menschlichen Eigengesetzlichkeiten andererseits (generelle Kompatibilität und Gestaltung der motorischen Schnittstelle in Mensch-Maschine-Systemen).
 - Gestaltung informationsgebender Arbeitsmittel (Hard- und Software) mit Auslegung von Displays und Anzeigen nach den Erfordernissen der Reiz-Reiz-Kompatibilität (Optimierung der sensorischen Schnittstelle) sowie ihrer Zuordnung zu Stellgrößen nach dem Gebot der Reiz-Reaktions-Kompatibilität.
 - Gestaltung der Arbeitsorganisation und Auslegung von Arbeits-Pausen-Schemata sowie von Schichtsystemen. Gestaltung neuer Arbeitssysteme und Technologien unter den bilateralen Zielen der Harmonisierung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei Wahrung von Humanverträglichkeit der Arbeitsbedingungen.
 
Aus den Gegenstandsbereichen 3-9 sind zumindest in 3 Bereichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, wobei auf jeden Fall in 1 Gestaltungsbereich (7, 8 oder 9) Fachkompetenz vorhanden sein muss.
