Prozedur einer Bewerbung um die Zertifizierung zum Euro-Ergonomen
Anfrage des Kandidaten beim Vertreter des nationalen Zulassungs-Komitees oder bei der GfA-Geschäftsstelle
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Zusenden der Begutachtungsantrag
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Ausfüllen des Antrags
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Zusammenstellung der geforderten Anlagen und Belege. Übermitteln an den Vertreter des nationalen Zulassungs-Komitees oder an die GfA-Geschäftsstelle.
Überweisung der Bearbeitungsgebühr (GfA-Mitglieder: 250 €; Nichtmitglieder: 400 €)
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Prüfung des Materials auf Vollständigkeit
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Begutachtung durch mindestens 2 Gutachter
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Nationale Entscheidung, Ablehnung oder Vorschlag für die Zertifizierung
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Erstellen einer Kompakt-Version und Dokumentation der Ergebnisse der nationalen Beurteilung in einem zweiseitigen Assessment Form (in Englisch)
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Kopie der Kurzform an alle Mitglieder des Centre for Registration of European Ergonomists (CREE)
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Behandlung der Bewerbung auf nächster CREE-Sitzung (etwa 2x pro Jahr)
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Entscheidung dem Bewerber mitteilen (Ab-/ oder Zusage)
