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Katalog plus

Anerkennung von Praktika

 

Abgabefristen

  • Die Unterlagen für die Anerkennung von Pflichtpraktika müssen spätestens 6 Monate nach dem Ende des Praktikums zur Anerkennung eingereicht werden.
  • Für Praktika, die vor dem Beginn des Studiums absolviert wurden, müssen die Unterlagen spätestens 6 Monate nach dem Beginn des Studiums eingereicht werden.
  • Für die Anerkennung von Ausbildungen und Werkstudententätigkeiten gelten die gleichen Abgabefristen wie für Praktika.
 

 

Praktikumsunterlagen

Die Unterlagen, die zur Anerkennung benötigt werden, sind Praktikumszeugnis und Praktikumsbericht.

Praktikumszeugnis

Vom Praktikumszeugnis wird ein Original (nicht empfohlen) oder eine beglaubigte Kopie (empfohlen) benötigt. Im Fall der persönlichen Abgabe der Unterlagen kann eine nicht-beglaubigte Kopie unter Vorlage des Originals vor Ort beglaubigt werden.

Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht wird im Original benötigt.

Der Praktikumsbericht muss mindestens die folgenden Angaben auf dem Deckblatt enthalten:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Firmenname und –Anschrift
  • Praktikumszeitraum
  • Studentische Emailadresse

Bei Praktikumsberichten, bei denen einzelne dieser Angaben, insbesondere die studentische Email-Adresse fehlt, kann später keine Rückmeldung zum Bearbeitungsstatus gegeben werden.

Außerdem benötigt der Bericht noch an beliebiger Stelle:

  • Firmenstempel
  • Unterschrift
  • Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung

Nach der Anerkennung des Praktikums erhalten Sie den Praktikumsbericht und Orginal-Zeugnisse (falls vorhanden) zurück.

 

Einreichen der Praktikumsunterlagen

Praktikumsunterlagen können persönlich oder per Post eingereicht werden.

Persönliche Abgabe

Die Praktikumsunterlagen können im Rahmen der Sprechstunde persönlich abgegeben werden. Die Termine sind auf der Website des Praktikantenamts zu finden

Die Bearbeitungszeit persönlich eingereichter Unterlagen beträgt durchschnittlich 1 bis 2 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Bearbeitungszeit bei der Planung.

 

Abgabe der Post

Praktikumsberichte können per Post an die folgende Anschrift gesendet werden:

Universität Siegen, Fak IV
Praktikantenamt
z. Hd. Dr. Nicolas Sänger
Paul-Bonatz-Str. 9-11
57068 Siegen

Für die eingesendeten Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Prüfung von per Post oder Einwurf eingereichten Unterlagen benötigt durchschnittlich 4 bis 5 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit bei der Planung. Per Post eingegangene Praktikumsunterlagen werden aus Fairnessgründen strikt in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Unvollständige Unterlagen und Vorab-Fassungen benötigen die gleiche Bearbeitungszeit. Für eine beschleunigte Abwicklung ist daher angeraten, nur Endfassungen einzureichen und/oder die persönliche Abgabe in der Sprechstunde zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass für per Post eingereichte Unterlagen der Eingangszeitpunkt an der Universität und nicht das Absendedatum für die Erfüllung der Abgabefrist maßgeblich ist.

 

Tipps

Die beiden häufigsten Ursachen für abgelehnte Praktikumsunterlagen sind:

  • Unvollständige Unterlagen (fehlen notwendiger Angaben, Stempel auf Zeugnissen oder dem Berichtsheft) oder
  • Im Praktikumsbericht werden die eigenen Tätigkeiten unzureichend beschrieben.

Beide Ursachen können Sie schon vorhinein abstellen, um eine zügige Anerkennung Ihres Grund- oder Fachpraktikums sicherzustellen.

Unvollständige Unterlagen

Das Praktikumszeugnis muss eine kurze Tätigkeitsbeschreibung enthalten, Fehltage ausweisen und eine Beurteilung enthalten. Bedingt durch die Zeugnisform müssen die vollständige Anschrift des Betriebs, ein Firmenstempel und eine Unterschrift vorhanden sein.

Der Bericht benötigt ebenfalls Firmenstempel und Unterschrift, um die Freigabe des Berichts für die Hochschule zu dokumentieren, und eine Eigenständigkeitserklärung und Unterschrift des Studierenden.

Beschreibung der eigenen Tätigkeiten

Im Mittelpunkt des Berichtes stehen die eigenen Tätigkeiten während des Praktikums. Theoretische Erklärungen sind nur dann erforderlich, wenn sie notwendig sind, um die eigenen Tätigkeiten oder deren Einordnung im Betrieb zu erklären.

Daumenregel: Wenn der Leser nach den ersten vier Seiten noch keinen großen Überblick über die tatsächlichen Tätigkeiten und den Ausgang des Praktikums hat, ist die Gliederung unzweckmäßig. (Siehe auch https://www.mb.uni-siegen.de/department/praktikantenamt/pdf/leitfaden_praktikumsbericht.pdf).

Schnelltest

Wenn Sie die Anerkennung beschleunigen wollen, machen Sie mit Ihrem Praktikumsbericht den folgenden Schnelltest:

  1. Geben Sie einer Vertrauensperson die ersten vier Seiten des Berichts zu lesen.
  2. Lassen Sie sich in anderen Worten erklären, was das Ergebnis Ihrer Arbeit war, welchen Anteil Sie daran hatten und wie Ihr Arbeitsalltag aussah.
  3. Ist die Erklärung eine korrekte Beschreibung Ihrer Tätigkeit?

Dieser Test sagt trotz seiner Einfachheit mit 80% Sicherheit voraus, ob Ihr Bericht ausreichend ist.

 
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