Hinweise zur Berichterstattung und Empfehlungen zum Praktikum
Die Studierenden im Praktikum haben während ihrer Praxis über ihre Tätigkeit und die dabei gemachten Erfahrungen ein Berichtsheft, in der Regel in deutscher Sprache, zu führen. Das Erstellen des Berichtsheftes soll vor allem die Darstellung technischer und betriebswirtschaftlicher Sachverhalte fördern. Gemäß dem Stand der Technik wird erwartet, daß die Berichterstattung in einem Textverarbeitungssystem erfolgt.
Das Berichtsheft soll wie folgt geführt werden:
- Das Berichtsheft beginnt mit einem Deckblatt, das
- Name und komplette Anschrift,
- Matrikelnummer und
- Studiengang des Praktikanten sowie
- die Anschrift der Firma, in der das Praktikum geleistet wurde
- Die Einleitung besteht üblicherweise aus zwei Teilen:
- Vorstellung des Betriebes
- Vorstellung der eigenen Tätigkeiten
- Pro Woche Praktikum sind mindestens zwei Seiten
Berichterstattung mit erläuternden Skizzen und Zeichnungen
anzufertigen, wobei die Berichte thematisch (und
nicht wochenweise) gegliedert werden sollen.
Die Berichterstattung sollte in strukturierter Form mit nummerierten Kapitelüberschriften erfolgen. Der Bericht ist ab der Einleitung fortlaufend zu nummierieren.
Bilder, Diagramme und Tabellen müssen eine Abbildungsnummer sowie eine Abbildungsunterschrift besitzen und im Text ist auf diese Abbildungsnummer zu verweisen.
Die Berichterstattung soll eine gründliche Beschäftigung mit den Ausbildungsinhalten erkennen lassen. Eine reine Aufzählung der verrichteten Tätigkeiten ist nicht ausreichend.
Zum Schluss sollte eine Zusammenfassung (z.B. persönliche Stellungnahme, Fazit oder Schlussbetrachtung) hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse angefertigt werden. - Bei Praktika im Ausland ist die Berichterstattung sinnvollerweise in der entsprechenden Landessprache anzufertigen. Ist die Berichtssprache nicht Englisch, Französisch oder Spanisch, ist zusätzlich eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.
- Bei Bezug auf betriebsinterne Unterlagen ist eine Quellenangabe im Berichtsheft erforderlich. Das Praktikantenamt sorgt für die Geheimhaltung eines eventuellen betriebstechnischen „know hows“ gegenüber Dritten.
Von Studierenden, die eine fachbezogene Ausbildung absolviert haben und dazu ein Berichtsheft in Form von Tätigkeitsnachweisen geführt haben, wird erwartet, daß sie eine gleichwertige Berichterstattung nach den obengenannten Punkten anfertigen. Er sollte dem Anspruch eines Fachpraktikumsberichtes gerecht werden. Der Inhalt (z.B. das Gesselenstück, Tätigkeiten in der Qualitätssicherung oder der Entwicklung/Konstruktion) soll ein dem Fachpraktikum vergleichbare anspruchsvolles Thema beinhalten.
Sonderregelungen jeglicher Art bedürfen unbedingt einer vorherigen Absprache und Vereinbarung mit dem Praktikantenamt.
Das Berichtsheft ist dem Ausbildungsbetrieb in vereinbarten Zeitabständen und bei Beendigung des Praktikumsverhältnisses vorzulegen und vom Ausbildungsbetrieb abzuzeichnen (Stempel und Unterschrift).
Das Berichtsheft ist zumindest in gehefteter Form (z.B. einem Schnellhefter) oder gebunden beim Praktikantenamt einzureichen. Das Praktikantenheft ist unmittelbar nach Beendigung des Praktikums im Praktikantenamt zur Anerkennung einzureichen. Praktikantenhefte über Tätigkeiten, die Jahre zurückliegen, können vom Praktikantenamt abgelehnt werden.
Die Bearbeitungszeit im Praktikantenamt beträgt in der Regel 3 — 4 Wochen, und ist vor Anmeldungen zu Prüfungen oder Bachelor/Masterarbeiten zu berücksichtigen.
Praktikantenzeugnisse stehen als Vordruck zum Download auf der Website des Praktikantenamts (https://www.mb.uni-siegen.de/praktikantenamt/) zur Verfügung.
Betriebseigene Praktikantenzeugnisse oder Praktikantenbescheinigung müssen zumindest diesem Mustervordruck zumindest inhaltlich mit Bewertung entsprechen.
Eine Stellenvermittlung durch das Praktikantenamt erfolgt nicht. Praktika findet man gewöhnlich auf dem gleichen Weg wie eine normale Arbeitsstelle.
Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zum Grund- und Fachpraktikum.
Stilistische Hinweise können Sie dem Leitfaden für Praktikantenberichte entnehmen.