Prozedur einer Bewerbung um die Zertifizierung zum Euro-Ergonomen
 Anfrage des Kandidaten beim Vertreter des nationalen Zulassungs-Komitees oder bei der GfA-Geschäftsstelle
 
Zusenden der Begutachtungsantrag
  
Ausfüllen des Antrags
  
Zusammenstellung der geforderten Anlagen und Belege. Übermitteln an den Vertreter des nationalen Zulassungs-Komitees oder an die GfA-Geschäftsstelle. 
Überweisung der Bearbeitungsgebühr (GfA-Mitglieder: 250 €; Nichtmitglieder: 400 €)
  
Prüfung des Materials auf Vollständigkeit
 
Begutachtung durch mindestens 2 Gutachter
  
Nationale Entscheidung, Ablehnung oder Vorschlag für die Zertifizierung
  
Erstellen einer Kompakt-Version und Dokumentation der Ergebnisse der nationalen Beurteilung in einem zweiseitigen Assessment Form (in Englisch)
  
Kopie der Kurzform an alle Mitglieder des Centre for Registration of European Ergonomists (CREE)
  
Behandlung der Bewerbung auf nächster CREE-Sitzung (etwa 2x pro Jahr)
  
Entscheidung dem Bewerber mitteilen (Ab-/ oder Zusage)
