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Zertifizierung zum Euro-Ergonomen

Im Jahre 1992 wurde von einer internationalen Arbeitsgruppe ein Abschlussbericht zur Harmonisierung der Ausbildungsprogrammeauf dem Gebiet der Ergonomie (der Arbeitswissenschaft im weiteren Sinne) mit einem entsprechenden Curriculum veröffentlicht. Gleichzeitig wurde ein Centre for Registration of European Ergonomists (CREE) gegründet.

Neben einem Präsidenten, einem Generalsekretär und einem Mitglied für Öffentlichkeitsarbeit und einem Schatzmeister gehören dem zweimal jährlich tagenden Council je ein Vertreter von zurzeit 16 nationalen Fachgesellschaften an. Auf diesen “Ratssitzungen” werden Anträge von Bewerbern für die Zertifizierung und Registrierung als Euro-Ergonom behandelt, die in der Regel vom Vorsitzenden des jeweiligen nationalen Zulassungskomitees vertreten werden. Eine Bewerbung um den Titel “Euro-Ergonom” ohne Empfehlung eines National Assessment Boards, das den Vorsitzenden bei der Prüfung von Bewerbungsunterlagen für die Council Meetings unterstützt, ist nicht möglich.

Für die Zertifizierung ist eine etwa qualifizierte Ausbildung in Arbeitswissenschaft nach einem vorgegebenen Curriculum erforderlich. Diese kann durch Lehrgänge und Seminare abgedeckt werden, sofern deren Qualität und Äquivalenz zu den im Rahmen eines Studiums mit darauf folgenden Prüfungen erlangten Kenntnissen glaubhaft nachgewiesen werden kann. Im Anschluss daran oder auch bereits während der Ausbildung ist ein sogenanntes “Supervised Training” im Umfang von 1 Jahr sowie eine mindestens 2-jährige selbständige praktische Tätigkeit (Experience) erforderlich.

Wenigstens 50% der Arbeitszeit müssen auf Tätigkeiten in der Ergonomie entfallen, wobei Erfahrungen in der Arbeitsgestaltung erworben werden müssen. Das darf sich jedoch nicht lediglich auf ein Spezialgebiet, wie z.B. auf Bildschirmarbeit oder Softwareergonomie, das Zeitstudienwesen oder den technischen Schallschutz beschränken, sondern es müssen durch mehrere verschiedene Projekte Fähigkeiten und Erfahrungen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung in der Breite und in möglichst integrativer Denkweise vorhanden sein. Eine stetige berufliche Entwicklung, die Beteiligung an Konferenzen und Tagungen von Fachgesellschaften, auf denen der wissenschaftliche und praktische Erfahrungsaustausch stattfindet, wird erwartet.

Von Vorteil ist, wenn auch über betriebsinterne Druckschriften und Anleitungen zur Arbeitsgestaltung hinaus zumindest auch die eine oder andere Veröffentlichung Zeugnis dafür ablegt, dass eine gründliche und qualitativ hochstehende Beschäftigung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaft mit dem Schwerpunkt in der Arbeitsgestaltung vorliegt. Die Tätigkeit eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem arbeitswissenschaftlichen Lehrstuhl wird in vielen Fällen auch entsprechend vielfältige Aufgaben umfassen, so dass die Forderung nach dem Supervised Training und der 2-jährigen praktischen Tätigkeit auch dadurch erfüllt sein kann.