Angewandte Arbeitswissenschaft und Arbeitsschutz
Lernziele / Kompetenzen:
Die intensive Auseinandersetzung mit Forschungsprojekten zur wirtschaftlichen und menschengerechten betrieblichen Arbeitsgestaltung (Produktions-Ergonomie) und der nutzerfreundlichen Gestaltung von Produkten (Produkt-Ergonomie) soll über theoretisches Grundlagenwissen hinausgehende Handlungskompetenz entstehen lassen.
Die Studierenden müssen zu einer ganzheitlichen Gestaltung von Arbeitsplatz mit Arbeitsmitteln, Arbeitsabläufen mit Arbeitsinhalten und der physikalisch-chemischen Arbeitsumgebung befähigt werden. Dazu muss auch Zusammenhangswissen über die Komplexe „Licht und Farbe am Arbeitsplatz“, „Klima und Arbeit“, „Mechanische Schwingungen an vibrationsbelasteten hand- geführten Geräten und Fahrzeugen“ und angewandtes Wissen über entsprechende technische Schutzmaßnahmen herausgebildet werden.
Je nach individuellen Neigungen soll die Alternative zu einer Vertiefung auf dem Gebiet des betrieblichen Lärmschutzes, der Raumakustik-Gestaltung und des Lärm-Immissionsschutzes bestehen. Dazu sind vor allem Kompetenzen auf dem Gebiet der lärmarmen Konstruktion, lärmarmer Arbeitsverfahren und der Verwendung lärmarmer Werkstoffe (Primärer Schallschutz) zu erwerben und Voraussetzungen zu schaffen, dass kostengünstige Methoden der Dämmung, Dämpfung und Kapselung von Lärm (Methoden des sekundären Schallschutzes) sowie Schallemissionsmessverfahren beherrscht werden.
Um den Stellenwert verschiedener Arbeitsbelastungen und Gestaltungsmöglichkeiten anschaulich zu machen, und um Studenten eigene Erfahrungen sammeln zu lassen, werden zudem praktische Übungen an Modellversuchsständen angeboten.
Inhalt:
Unter dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ werden den Hörern Methoden, Verfahren und Beispiele aus Labor- und Feldforschungsprojekten nahe gebracht und das Wissen in Übungen vertieft, mit dem Ziel:
- Kenntnisse über den Stellenwert und die Sensibilität der jeweiligen Verfahren und Methoden zu vermitteln, so dass sie befähigt werden, ein realitätsnahes Abbild des Istzustandes der Arbeitsbedingungen (und nicht nur eine Momentaufnahme) zu erstellen.
- „Gesicherte“ arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse kompetent einzusetzen und Normen sowie Standards zur Entwicklung des Sollzustandes von Arbeitssystemen und Produkten sowie bei deren Evaluierung zu benutzen.